Berechtigung zum Böllerschießen | ||
Das Böllerschießen ist nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu feierlichen oder festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag Personen zu erteilen, die
Die Berechtigung wird mittels Bescheid der örtlichen zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Anführung von Ort und Zeit des Böllerschießens, sowie nötiger sicherheitstechnischer Anordnungen erteilt. |
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