| Betrieb eines Sprengunternehmens | ||
| Sprengabtrag von Objekten, Sprengung von Mauerwerk sowie Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen. | ||
| Abtrag von Fels, Beton und Stahlbeton auch mit nichtexplosiven Mitteln. | ||
| Sprengung von Schornsteinen (Schloten). | ||
| Beratungstätigkeit für das Bauhaupt- und Bauhilfsgewerbe sowie Steinbruchbetriebe. | ||
| Künstliche Auslösung von Lawinen zur Sicherung touristischer Gebiete sowie von Baustellen. | ||
| Sprengungen unter Wasser unter Zuhilfenahme von Tauchern. | ||
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