Abtrag von Fels, Beton und Stahlbeton mit nichtexplosiven Mitteln

Wenn die Verwendung von Explosivstoffen (auch bei Anwendung des "schonenden Sprengverfahrens") nicht erlaubt, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint, erfolgt der Abbau unter Anwendung von:

  1. Hydraulische Spaltgeräten (Spaltzylinder), die einen Abtrag von Fels, Beton oder Stahlbeton auch unter schwierigsten Bedingungen ermöglichen. Es treten weder Erschütterungen, noch Steinflug auf. Der Abtrag erfolgt je nach Art der eingesetzten Spaltzylinger in Schichten von 0,50 - 1,00 m (=Bohrlochtiefe)
  2. Spaltzementen: Durch Verwendung spezieller Treibmittel, welche einfach in entsprechend vorbereitete Laderäume eingefüllt werden (wobei auch große Bohrlochtiefen möglich sind), können Erschütterungen und Steinflug gänzlich ausgeschaltet werden. Die Abbauhöhe wird durch das Sprengobjekt bestimmt.

Eventuelle Belästigungen von Anrainern beschränken sich auf die Herstellung der Laderäume (Kompressor, Bohrgeräte), die Kosten für Abdeckmaterialien zur Verhinderung von Streuflug und auch Versicherungsprämien entfallen. Die vermeintlich höheren Materialkosten können bei genauer Gegenüberstellung aller Kosten sogar zu einer Verbilligung der Abbauarbeiten führen.

 

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