Sprengabtrag von Objekten, Sprengung von Mauerwerk, sowie von Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen

Zum Abtrag von Gebäuden, Brückentragwerken und Stahlbetonkonstruktionen jeglicher Art werden, wenn nur der Sprengabtrag zum geforderten Ergebnis führt, unter Anwendung einer den jeweiligen Gegebenheiten angepaßten Methode und unter Zuhilfenahme spezieller Spreng- und Zündmittel, die vom Auftraggeber geforderten Bedingungen erfüllt.

Dies unter dem Aspekt einer umweltschonenden, schnellen, die Anrainer kaum belästigenden und dadurch vor allem kostengünstigen Arbeitsweise.

Brückensprengung
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Begleitende Maßnahmen, wie Verwendung schallgedämpfter Arbeitsgeräte, Staubabsaugung, Verminderung der Bodenerschütterungen durch geeignete bauliche Maßnahmen, aber vor allem durch die Dokumentation der Bodenerschütterungen mittels Messung und die vor Beginn der Sprengarbeiten vorgenommenen Beweissicherungen verhindern Anrainerbeschwerden, aber vor allem kostenintensive Schadensersatzstreitigkeiten.

Durch einen Versicherungsschutz, welcher auch für den Bereich von 0 - 100 m gilt, sind in unserem Betrieb optimale Voraussetzungen auch für komplizierteste Sprengarbeiten gegeben.

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